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Therapieablauf

Eine 50-minütige Sprechstunde dient sowohl dem ersten Kennenlernen, sowie einer ersten diagnostischen Einschätzung, im Rahmen welcher ich mir unter anderem ein Bild von Ihrer bestehenden Symptomatik mache und einschätze, ob das ambulante Setting das geeignete Setting für Sie ist oder ggf. ein anderes Setting vorerst geeigneter ist. Hiernach können 1-2 weitere 50-minütige Sprechstunden erfolgen (insgesamt besteht regulär ein Kontingent von 6 x 25 Minuten Sprechstunden pro Behandlungsfall), sowie können bis zu 5 probatorische Sitzungen ohne offizielle Beantragung einer Psychotherapie stattfinden. Nach mindestens 2 probatorischen Sitzungen, innerhalb welcher

unter anderem geschaut wird, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann und gut/zielführend therapeutisch zusammen gearbeitet werden kann, wird bei entsprechender Indikation (die Krankenkassen übernehmen Ihre Therapiekosten regulär nur, wenn eine entsprechende klinisch relevante Diagnose vorliegt), eine Kurzzeittherapie beantragt (Kurzzeittherapie 1 + 2 mit jeweils 12 Sitzungen = insgesamt 24 Therapiesitzungen).

Bitte informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer Versicherung, welches Kontingent Ihr jeweiliger Versicherungsvertrag umfasst und ob dieser ggf. von dem regulären Kontingent (6 x 25 Minuten Sprechstunden, 4 - 5 probatorische Sitzungen, 24 Sitzungen Kurzzeittherapie) abweicht. 

 

Bis zum Ende der probatorischen Sitzungen muss mir ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder psychiatrischen Facharztes vorliegen (diesen schickt Ihnen entweder Ihre Krankenkasse gemeinsam mit den Antragsunterlagen zu oder ich gebe Ihnen diesen bei unseren Sitzungen mit), mit welchem Sie Ihren Hausarzt/Facharzt aufsuchen und welcher abklären muss, ob bestehende körperliche Behandlungen parallel mitbehandelt werden müssen oder aktuell Kontraindikationen für eine ambulante Behandlung bestehen. Eine Kontraindikation kann zum Beispiel sein, dass aktuell eine akute Abhängigkeitserkrankung mit regelmäßigem Konsum besteht, welche vor der Aufnahme einer ambulanten Therapie klinisch behandelt werden muss, damit die ambulante Behandlung ohne den parallelen Konsum von Substanzen zum Erfolg führen kann.

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Wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme/Durchführung einer ambulanten Psychotherapie stellen unter anderem die zeitliche Möglichkeit dar an regelmäßigen therapeutischen Sitzungen teilnehmen zu können (regulär finden Therapiesitzungen 1 x pro Woche statt), sowie eine aktive Mitarbeit und eine entsprechende Veränderungsmotivation.

Privatpraxis für Psychotherapie Flottmeyer

© 2025 Mariella Flottmeyer, M.Sc. Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin

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